1. Verbot des Amalgams
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag fĂ¼r eine Ă„nderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mĂ¼ndete. Die geänderte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr fĂ¼r die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
2. Was bedeutet das fĂ¼r unsere Praxis
Wir benutzen schon seit Jahren kein Amalgam mehr in unserer Praxis. Es bieten sich Alternativen an, die bei uns zur Verwendung kommen. Damit werden ihre Zähne gut versorgt. Weiterhin besteht bei uns die Möglichkeit ein besseres FĂ¼llungsmaterial zu wählen, welches länger hält oder/und ein schöner aussieht.
3. Was bedeutet es fĂ¼r Sie?
Als Alternativen zu Dentalamalgam stehen heute zahlreiche Materialien zur VerfĂ¼gung, die verschiedene Vor- und Nachteile haben. Diese Alternativen umfassen Komposite, Kompomere, Alkasite, Glasionomerzemente und selbstadhäsive Komposit-Hybride. Die Wahl des Materials ist abhängig von dem Kariesrisiko und dem AusmaĂŸ an vorhandener Restzahnsubstanz und wird mit Ihnen besprochen. Hier beraten wir Sie auch zu höherwertigen FĂ¼llungen, die wir Ihnen zu einem fairen Preis anbieten.
Zusammen finden wir fĂ¼r Sie die optimale Lösung, auch ohne Amalgam!